Das Arbeitsrecht bildet einen der Schwerpunkte unserer zentral in Stuttgart gelegenen Kanzlei, die sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Stuttgart und dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg befindet. Unser kompetentes Team um Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph Ulmschneider berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zudem betreuen wir Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei allen arbeitsrechtlichen Belangen, insbesondere auch unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Aspekte.
Als Mandant profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, individueller Betreuung und stetiger Fortbildung unserer im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte.
Für Arbeitnehmer
Nach einer Kündigung entscheidet sich in wenigen Wochen, ob das Arbeitsverhältnis endet oder fortbesteht. Wir prüfen die Kündigung, vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren und verhandeln über Abfindung, Freistellung und Zeugnis. Auch bei Abmahnung, Aufhebungsvertrag und offenen Vergütungsansprüchen stehen wir Ihnen zur Seite.
Für Arbeitgeber
Wir begleiten Trennungen von der Vorbereitung bis zum Abschluss, gestalten Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträge, beraten bei Restrukturierungen und vertreten Sie gegenüber Betriebsrat und Arbeitsgericht. Gerade an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht profitieren unsere Mandanten davon, dass beide Rechtsgebiete bei uns aus einer Hand bearbeitet werden.