Dr. Ulmschneider & Partner

Rechtsgebiete › Arbeitsrecht

Lohn & Gehalt

Streit um Vergütung entsteht selten über das Grundgehalt, sondern über Überstunden, variable Bestandteile, Urlaubsabgeltung und die Frage, bis wann Ansprüche überhaupt noch geltend gemacht werden können.

Ausschlussfristen beachten. Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Verfallklauseln, nach denen Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen. Versäumt man diese Frist, ist der Anspruch erloschen, unabhängig davon, ob er bestand.

Für Arbeitnehmer

Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeits- und einen etwaigen Tarifvertrag auf Ausschlussfristen. Eine zweistufige Klausel verlangt oft zunächst die schriftliche Geltendmachung und danach innerhalb einer weiteren Frist die Klage.

Überstunden werden nur vergütet, wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der Arbeit notwendig waren. Die Darlegungslast liegt beim Arbeitnehmer, weshalb eine eigene Dokumentation der Arbeitszeiten wichtig ist.

Wird Ihnen zu Unrecht gekündigt und gewinnen Sie den Kündigungsschutzprozess, steht Ihnen Vergütung aus Annahmeverzug für die gesamte Dauer zu (§ 615 BGB), abzüglich anderweitigen Verdienstes und des bezogenen Arbeitslosengeldes.

Für Arbeitgeber

Das größte Risiko liegt im Annahmeverzug: Scheitert eine Kündigung im Prozess, ist die Vergütung rückwirkend für die gesamte Verfahrensdauer nachzuzahlen. Bei langen Verfahren summiert sich das erheblich.

Verfallklauseln sind ein wirksames Instrument, müssen aber der AGB-Kontrolle standhalten. Klauseln, die den gesetzlichen Mindestlohn oder Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung erfassen, sind unwirksam, häufig mit der Folge, dass die gesamte Klausel entfällt.

Zu beachten sind ferner die Fälligkeit nach § 614 BGB, die Vorgaben des Mindestlohngesetzes, die Dokumentationspflichten und die Grundsätze der Entgeltgleichheit.

Typische Fehler

  • Ausschlussfrist versäumt und Anspruch dadurch verloren
  • Überstunden nicht dokumentiert
  • Verfallklausel ohne Ausnahme für den Mindestlohn vereinbart
  • Annahmeverzugsrisiko bei unsicherer Kündigung unterschätzt
  • Variable Vergütung ohne klare Zielvereinbarung
  • Urlaubsabgeltung bei Beendigung übersehen

Häufige Fragen

Was ist eine Ausschlussfrist?
Eine Ausschlussfrist, auch Verfallklausel genannt, ist eine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag, nach der Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Versäumt man die Frist, erlischt der Anspruch endgültig. Übliche Fristen betragen drei Monate.
Wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren. Der Arbeitnehmer muss darlegen, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat und dass die Überstunden dem Arbeitgeber zuzurechnen sind.
Was bedeutet Annahmeverzugslohn?
Wird eine Kündigung im Prozess für unwirksam erklärt, befand sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug und schuldet die Vergütung für die gesamte Zeit nach § 615 BGB, auch wenn nicht gearbeitet wurde. Anzurechnen sind anderweitiger Verdienst und bezogenes Arbeitslosengeld.
Sind Ausschlussfristen immer wirksam?
Nein. Formularmäßige Verfallklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle. Unwirksam sind insbesondere Klauseln, die den gesetzlichen Mindestlohn oder die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen erfassen, sowie Fristen unter drei Monaten.

Weitere Themen im Arbeitsrecht

Kündigung & KündigungsschutzAufhebungsvertragAbfindungArbeitszeugnisAbmahnungBetriebsverfassung & Betriebsrat
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage?
Kontakt aufnehmen