Erbrecht
Wir beraten sowohl im Vorfeld erbrechtlicher Angelegenheiten, setzen Interessen aber auch im Wege außergerichtlicher Konfliktbeilegung und gerichtlich durch. Aufgrund langjähriger Erfahrung verfügen wir nicht nur über die Sachkunde, sondern auch über das notwendige Feingefühl und Engagement, Sie in stürmischen Zeiten zu begleiten.
Erbrecht
Der Tod eines Menschen führt häufig zu familiären Streitigkeiten und Auseinandersetzungen um den Nachlass. Es empfiehlt sich daher, bereits vor dem Erbfall rechtlichen Rat einzuholen und eine rechtssichere Bestimmung darüber zu treffen, was mit dem eigenen Vermögen später geschehen soll.
Ist der Erbfall eingetreten – haben Sie etwas zu erben oder werden von vermeintlichen (Mit-) Erben in Anspruch genommen – so gilt es, Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren. Meist geht es um viel Geld. Deshalb sollten Sie Ihre rechtliche Vertretung nicht „irgendwem“ überlassen. Dank unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Sie kompetent in allen Bereichen Erbrechts.
Die Schwerpunkte unserer erbrechtlichen Tätigkeit liegen in folgenden Gebieten:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung über Schenkungen zu Lebzeiten
- Unternehmensnachfolge
- Geltendmachung & Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbscheinsverfahren
- Testamentsvollstreckungen