Google Analytics

Die Mehrzahl der im Internet tätigen Unternehmen setzt heutzutage das Webanalyse-Tool Google Analytics ein, um den Besuch ihrer Webseiten zu analysieren und einzelne Webseiten für die Nutzer optimieren zu können. Das ist für Marketing-Zwecke sehr hilfreich, erfordert aber das Bereithalten einer entsprechend angepassten Datenschutzerklärung. Denn wenn das Werkzeug ohne entsprechenden Hinweis im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google erfolgt, verstößt der Webseitenbetreiber gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679).

Ein mit dem Datenschutzrecht vereinbarer Einsatz von Google Analytics erfordert also zumindest, die Besucher des Internetauftritts darüber zu informieren, welche Daten von Google Analytics erfasst werden und wie und wo diese verarbeitet werden. Es bietet sich weiterhin an, erfasste IP-Adressen mit der Code-Erweiterung „anonymizeIP“ zu anonymisieren, noch bevor die Daten in die USA übertragen werden. Grundsätzlich sollte Besuchern der Seiten auch die Möglichkeit eingeräumt werden, der Erfassung von Nutzerdaten durch Google Analytics zu widersprechen.

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