Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen der Schwerpunkte unserer zentral in Stuttgart gelegenen Kanzlei, die sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Stuttgart und dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg befindet. Unser kompetentes Team um Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph Ulmschneider berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zudem betreuen wir Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei allen arbeitsrechtlichen Belangen, insbesondere auch unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Aspekte. Als Mandant profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, individueller Betreuung und stetiger Fortbildung unserer im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte.

Insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei:

  • Kurzarbeit in der Corona-Krise
  • Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Personalabbaumaßnahmen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Mitbestimmung in Aufsichtsräten
  • Abmahnungen
  • Kündigungen (Ausspruch und Abwehr)
  • Abfindungen
  • Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen
  • Betriebsratstätigkeit
  • Betriebsübergang
  • Tarifverträge
  • Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen
  • Videoüberwachung
  • Wettbewerbsverbot
  • Sonderkündigungsschutz, z.B.
    • Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer
    • Schwerbehindertenvertreter
    • Betriebsratsmitglieder & Personalratsmitglieder
    • Betriebliche Datenschutzbeauftragte
    • Schwangere und Mütter
    • Personen in Elternzeit
    • Auszubildende nach der Probezeit
  • Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeit
  • Dienstwagenregelung
  • Fragen rund um das Arbeitszeugnis

und allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.

 

Bitte beachten Sie:

Im Arbeitsrecht laufen häufig sehr kurze Fristen. Besonders bei der belastendsten Situation im Arbeitsverhältnis – der Kündigung – ist eine 3-wöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage unbedingt zu beachten. Zögern Sie also nach Erhalt einer Kündigung nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.

In der Regel können wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen Besprechungstermin mit einem unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte anbieten. Besteht besondere Dringlichkeit, teilen Sie dies bitte bei der Kontaktaufnahme mit.

Ihre Ansprechpartner

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph UlmschneiderDr. Christoph Ulmschneider

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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